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Maschinenversicherung

Die Maschinenbruchversicherung kann die Folgen eines Maschinendefekts oder -verlusts lindern, für den Fall, dass versicherte Maschinen durch unvohergesehene und plötzlich einwirkende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden. Der Versicherungsschutz ist hier umfassender als bei einer Inventarversicherung. Es können neben Maschinen die im Produktionablauf des Unternehmens eingesetzt werden, auch haustechnische Anlagen (z.B. Klima-, und Heizungsanlagen) versichert werden. Ebenso Maschinen und Geräte aus dem Bau; Strassenbau , Hoch-, u. Tiefbau. Wichtige versicherte Kriterien sind unter anderem:
- Bedienungsfehler
- Böswilligkeit Dritter (Vorsatz Dritter)
- Einwirkung von Elektrizität und Licht
- Konstruktionsfehler u. Materialfehler
- Ungeschicklichkeit
- Unvorhergesehene Krafteinwirkungen und Witterungseinflüsse

Einige Schadenbeispiele:

Durch einen Bedienungsfehler stürzt der Mobilbagger um. Die Standfestigkeit reichte nicht aus und der Drehkran stürzt auf ein Nachbargelände. Baustellendiebstahl und weg war die Keissäge einschliesslich dem Raupenfahrzeug. Kurzschluss im Motor, Totalschaden durch Brand, Schaden 35.000 Euro. Brandstiftung im Maschinenpark, Schaden satte 246.000 Euro. ( vdabbakw )

VDABBAKW_2339 08.02.2012-14:14:20