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D&O Versicherung


= sog. "Directors & Officers"-Versicherung persönliche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und Manager

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von juristischen Personen richtet sich an Personen, die bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit eine Pflichtverletzung gegen gesetzliche Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen werden. Zu den Vermögensschäden zählen Schäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden herzuleiten sind. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung richtet sich an natürliche Personen, die gegenwärtig, ehemalig oder zukünftig tätig sind oder waren als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat bei Kapitalgesellschaften, Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften. Zum erweiterten Personenkreis, die auch als versicherte Personen zählen, gehören u.a. Prokuristen, leitende Angestellte sowie alle Arbeitnehmer die faktisch eine Organfunktion wahrnehmen und wir Organmitglieder haften. ( vdabbakw )

VDABBAKW_2348 08.02.2012-14:12:40