Betriebskostenversicherung

Mit Krankheit oder Unfall sind meist Umsatzverluste verbunden. Des weiteren Fallen aber die Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes weiter an.

Die Betriebskostenversicherung übernimmt nach Beendigung der Karenzzeit die laufenden Betriebskosten des Unternehmens für den vereinbarten Zeitraum unter der Voraussetzung, dass Arbeitsunfähigkeit besteht. Unter den laufenden Betriebskosten sind z.B.: Mietkosten für das Büro, die Kanzlei oder die Praxis; Löhne und Gehälter der Angestellten, Zinsaufwendungen, Leasingraten für technische Geräte sowie Abschreibung auf Sachanlagen.

In der Betriebskostenversicherung sind weitere Elemente meist kostenfrei mitversichert. Diese sind u.a. Erstattung der Kosten für die externe Ersatzkraft; Verlängerung der Leistungslaufzeit auf 24 Monate bei medizinisch notwendiger Spätversorgung;. Kommt es zur Aufgabe des Geschäftsbetriebes aufgrund von Berufsunfähigkeit werden die laufenden Kosten für bis zu 2 Monate übernommen. Auch die Kosten, die mit der Betriebsschließung verbunden sind, werden bis zu einer Höhe von 15 % der Versicherungssumme übernommen.

Die Betriebskostenversicherung ist speziell auf die nachgeführten Branchen/Berufe zugeschnitten: Architekten, Apotheker, Ärzte, Heilpraktiker, Gutachter, Ingenieure, Logopäden, Notare, Patentanwälte, Physiotherapeuten, Psychologen, Steuerberater, Sachverständige, Rechtsanwälte, Zahnärzte, Unternehmensberater, Übersetzer und Wirtschaftsprüfer.Mit Krankheit oder Unfall sind meist Umsatzverluste verbunden. Des weiteren Fallen aber die Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes weiter an.

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VDABBAKW_2359 29.03.2024-11:00:24